Häufige Fragen: Wie erstelle ich eine erfolgreiche Stellenanzeige?
März 10th, 2010 | Published in Häufige Fragen, VZ-Marktplatz, anounz | 3 Comments
Im besten Fall bist Du schon eingeloggt…
… bei anounz:
1.Klicke nun oben auf den Reiter “Neue Anzeige”.
2.Nun wählst Du “Stellenangebot” als Kategorie und wählst den Arbeitsbereich der auf die Stelle passt.
3.Danach klicke auf “weiter” (unterhalb des Fensters).
… auf dem VZ-Marktplatz:
1.Klicke nun auf “Anzeige einstellen” oben rechts.
2.Nun wählst Du “Stellenangebote” als Kategorie und wählst danach den Arbeitsbereich der auf die Stelle passt.
3.Danach klicke auf “Weiter” (unterhalb des Fensters).
Nun kann es losgehen:
* WEN suchst Du?
* WELCHE Qalifikationen muss Dein Interessent mitbringen?
* WO bietetst Du WELCHE Tätigkeit an?
* WER bist DU und WIE kann man Dich erreichen?
Als erstes wähle bitte einen eindeutigen Titel Deiner Stellenanzeige, nur so ist gewährleistet, dass sich Suchende auch angesprochen fühlen.
Ausgangspunkt bei der Stellenanzeige sollte die Frage sein: Wen suchst Du eigentlich genau?
Dabei geht es nicht nur um die fachlichen Qualifikationen des oder der Neuen. Wichtig sind auch die sozialen Kompetenzen oder die persönlichen Eigenschaften. Je eindeutiger diese Kriterien definiert werden, desto eher findet sich der Bewerber in Deiner Anzeige wieder.
Als kleiner Tipp:
“Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral formuliert werden. Noch immer verstoßen viele kleine und mittelständische Unternehmen gegen dieses Gebot des Gesetzgebers, das Allgemeine
Handwerk Gleichstellungsgesetz (AGG). Wenn Sie nur einen “Gesellen” suchen, könnte eine Bewerberin sich benachteiligt fühlen und Entschädigungsansprüche geltend machen. Sie können mehrere Monatslöhne betragen. Stellenausschreibungen müssen deshalb auf ihre “AGG-Tauglichkeit” überprüft werden.
Das AGG soll verhindern, dass jemand auf Grund seiner Rasse, ethnischen Herkunft, wegen seines Geschlechts, seiner Religion, einer Behinderung, seines Alters oder seiner sexuellen Identität anders behandelt wird als andere.” Quelle: Handwerksblatt
Der Tätigkeitsbereich sollten so präzise wie möglich in der Anzeige aufgeführt werden, allerdings auch so ansprechend wie möglich, soll die Anzeige ihren Sinn erfüllen.
Als Abschluß und um Missverständnisse oder Verwechslungen mit unseriösen Firmen und Stellenangeboten zu vermeiden, füge ein vollständiges Impressum in Deine Anzeige ein. Uns ist wichtig, daß klar erkennbar ist, bei wem sich die Interessenten bewerben.
Stellenangebote in denen die Inserenten durch schwammige Formulierungen und fehlende Details oder Impressumsangaben versuchen,
Bewerbern falsche Tatsachen vorzuspielen, werden von uns entfernt.
Bitte beachte, dass wir natürlich keine Rechtsberatungen durchführen können und dürfen, bitte wende Dich dazu an einen kundigen Rechtsbeistand.
Wenn Du mehr zu gewerblichen Anzeigen bei uns wissen willst, kannst Du hier mehr erfahren.
Wir wünschen Dir viel Erfolg mit Deinen neuen Mitarbeitern.
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